Grundzüge des geplanten Unternehmensstrafrecht

Vieles spricht dafür, dass demnächst erstmals ein formelles Unternehmensstrafrecht in Deutschland eingeführt wird - auch wenn es aufgrund des verfassungsrechtlichen Schuldprinzips nicht eigentlich so heißen darf. Der Entwurf des sogenannten „Verbandssanktionengesetzes“ liegt gegenwärtig im Bundestag und wurde vom Bundesrat bereits angenommen. Das Gesetz könnte in zwei Jahren in Kraft treten. Was bedeutet das im Einzelnen? Welche Auswirkungen sind für die anwaltliche Beratungspraxis zu erwarten? Diesen Fragen wird Martin Schorn, Associated Partner am Düsseldorfer Standort, nachgehen und die Unterschiede zu bisher bestehenden Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz aufzeigen.

Dieses Angebot ist Teil unseres aktuell online (via Zoom) angebotenen Ausbildungsprogramms für Praktikanten, Referendare und Wima und richtet sich grundsätzlich auch an unsere Alumni-Talente!

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Als Ansprechpartner steht Ihnen für Rückfragen Frau Nina Schewe zur Verfügung unter nina.schewe@noerr.com

Details

Beginn:
14. Oktober 2020, 11:00 Uhr
Ende:
14. Oktober 2020, 12:00 Uhr
Anmeldung bis:
13. Oktober 2020
Kategorie:
Noerr Connect Event
Hintergrundfarbe:
dunkelblau
Veranstaltungsort:
online via zoom

Anmeldung

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