Dr. Diana Richter ist seit 2017 als Anwältin bei Noerr tätig und berät am Münchner Standort als Senior Associate im Bereich Digital Business: Einkauf/Logistik/Vertrieb. Frau Richter beschreibt hier, was Vertriebsrecht eigentlich bedeutet.

Vertriebsrecht – ein Begriff, der bei mir zunächst große Fragezeichen ausgelöst hat und ein Rechtsgebiet, das facettenreicher ist, als ich es erwartet hatte.

Im Studium und im Referendariat hatte ich nur wenige Berührungspunkte mit vertriebsrechtlichen Themen. Das dachte ich zumindest! Als Rechtsanwältin wurde ich jedoch schnell eines Besseren belehrt, denn viele Lehrinhalte konnte ich direkt in der Praxis anwenden: Sei es in der Umsetzung von Verbraucherschutzrechten in Webshops und Apps, der Erstellung von Rahmenkaufverträgen für verschiedene Branchen oder der klassischen Prüfung von AGB.

Nach dem Referendariat war ich mir – wie viele andere auch – nicht sicher, in welchem Rechtsgebiet ich arbeiten wollte. Eines stand für mich jedoch fest: Ich wollte als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei arbeiten. Noerr fand sich dabei ganz oben auf meiner Liste, da ich dort bereits als Referendarin viele positive Erfahrungen gesammelt hatte. Als ich mich zu bewerben begann, konzentrierte ich mich auf Rechtsbereiche, die ich durch meine Ausbildung bzw. meine praktische Arbeit kannte (u. a. Markenrecht und Prozessrecht). Vertriebsrecht stand hingegen nicht auf meiner Liste.

Ich habe mich oft gefragt, woran das lag. Denn im Schwerpunkt ist Vertriebsrecht klassisches Zivil- und Handelsrecht, das mich schon immer interessiert hatte. Die Antwort ist einfach: Ich hatte nicht wirklich eine Vorstellung davon, welche Themen das Vertriebsrecht umfasst. In einem Bewerbungsgespräch für den Bereich Vertriebsrecht – zu dem ich eher durch Zufall gekommen war – tauchten Begriffe wie Vertragshändler, Handelsvertreter, Ausgleichsanspruch und Überhangprovision auf. Im Gespräch stellte sich für mich schnell heraus, dass das Vertriebsrecht viel mehr ist. Im Schwerpunkt geht es um Themen des Zivilrechts: im B2C-Bereich ist das u. a. der Vertrieb von Produkten über Plattformen, Apps und Webshops (z. B. die Gestaltung des Webshops, die Erstellung von AGB) und im B2B-Bereich Verträge mit Lieferanten von Rohmaterialien, Produzenten von Endprodukten oder Händlern verschiedenster Art, wie z. B. Franchisenehmer.

Der Vertrieb – und damit auch das Vertriebsrecht – ist von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für jedes Unternehmen. Sei es für Startups, für die es nicht nur in der Startphase essentiell ist, den Vertrieb richtig aufzubauen, oder für große Unternehmen, die ihre Absatzwege stets optimieren, Vertriebsnetzwerke ausweiten und neue Märkte erschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen Kurzarbeit beantragt. Hiervon ausgenommen sind in der Regel Vertriebsmitarbeiter, denn nur der Vertrieb vermag das nachhaltige Überleben des Unternehmens zu sichern. „Ein Unternehmen lebt nicht davon was es produziert, sondern davon was es vertreibt“ ist eine treffende Redewendung.

Diese zentrale Bedeutung des Themas spiegelt sich auch in meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwältin bei Noerr wieder, die ich als vielschichtig und abwechslungsreich empfinde und die es mir ermöglicht, renommierte Unternehmen zu nationalen und internationalen vertriebsrechtlichen Problemen zu beraten.

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